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Die Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal II/ Kiel/ Lübeck/ Flensburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 27 Seelotsgesetz). Die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft nach Seelotsgesetz sind die freiberuflich tätigen Seelotsen.

Was ein Seelotse ist, regelt das Seelotsgesetz [37 KB] in § 1:

Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet. Der Seelotse gehört nicht zur Schiffsbesatzung.

Neben der Beratungstätigkeit auf den Seelotsrevieren nach Seelotsgesetz, erbringen wir auch Dienstleistungen in den Bereichen Überseelotsungen (Ostsee), Distanzlotsungen (außerhalb der Seelotsreviere an der Küste von Schleswig-Holstein), Gestellung von Personal als Schiffsführung auf Neubauten und dem Feuerlöschboot "KIEL" u.v.m.

Es liegt in der Natur der Sache, dass wir Seelotsen in der Regel die ersten Vertreter eines Staates sind, die ein Schiff weit vor Erreichen des Bestimmungshafens betreten.

Insofern kommt ganz gelöst von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen eine besondere repräsentative Aufgabe auf uns zu.

Dieser besonderen Aufgabe wollen wir nicht nur auf Grund von Richtlinien nachkommen, sondern uns als modernes und effizientes Dienstleistungsunternehmen verstehen, welches dem Kunden (Schiff, Reeder, Charterer etc.) eine durch langjährige, gründliche Ausbildung und durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen fundierte Beratung zukommen lässt.

Zur Zeit sind 176 Seelotsen Mitglied in dieser Brüderschaft (Stand: Februar 2010). Obgleich äußerst geringe Fluktuation zu verzeichnen ist, wird die Anzahl bis Ende des Jahres 2010 auf 172 zurückgehen. Ende 2007 waren in Deutschland insgesamt 741 Seelotsen bestallt. Darüberhinaus sind Lotsen in den Hafenlotsbrüderschaften Hamburg und Bremerhafen und am Rhein tätig.

In der 8-monatigen Ausbildung zum Seelotsen befinden sich derzeit keine Seelotsanwärter. Ob im laufenden Jahr 2010 weitere Anwärter in die Ausbildung zum Seelotsen übernommen werden, ist abhängig von der Verkehrslage. Die Entscheidung wird an dieser Stelle bekannt gemacht. Stellenausschreibung der WSD, Zulassungsunterlagen [31 KB]

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 23. Februar 2010